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Krankheit und Beurlaubung

Krankheit und Beurlaubung

Wenn Ihr Kind krank ist und den Unterricht nicht besuchen kann, benachrichtigen Sie bitte vor 8 Uhr folgende Stellen:

immer das Schulsekretariat Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wenn Ihr Kind zum Mittagessen angemeldet ist:

zusätzlich Hauswirtschaft Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wenn Ihr Kind mit dem Sammeltaxi zur Schule fährt (nicht bei Einzelbeförderungen):

zusätzlich Taxikoordination Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Beurlaubungen

In Ausnahmefällen kann eine Beurlaubung aus dringenden Gründen ausgesprochen werden. Beurlaubungen für maximal 2 Tage kann die Klassenleitung erlauben. Für eine Beurlaubung von mehreren Tagen muss ein Antrag rechtzeitig an die Schulleitung gestellt werden. Bei einer Beurlaubung in Verbindung mit Ferien ist der Antrag spätestens 4 Wochen vor Beginn der Beurlaubung schriftlich und begründet bei der Schulleitung zu stellen.


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