Die pädagogische Frühförderung für Kinder mit Blindheit oder Sehbehinderung ist in Hessen überregional organisiert und wird u. a. von der interdisziplinären Frühberatungsstelle des überregionalen Beratungs- und Förderzentrums für Blinde und Sehbehinderte an der Johann-Peter-Schäfer-Schule sowie der Frühberatungsstelle in Wiesbaden als Außenstelle durchgeführt.
Frühförderung ist eine vorschulische Maßnahme nach §§ 39/40 BSHG. Sie richtet sich an alle blinden und sehbehinderten Kinder vom Säuglingsalter bis zum Schuleintritt unabhängig davon, ob weitere Behinderungen vorliegen und an sehende Kinder blinder oder hochgradig sehbehinderter Eltern.
Für Familien ist die Frühförderung kostenfrei.
Pädagogische Frühförderung wird als familienorientiertes und interdisziplinäres Aufgabenfeld verstanden und ist Teil eines ganzheitlichen Förderkonzeptes, in dem Früherkennung, Frühbehandlung und Förderung zusammenfließen.
Sie umfasst
- Diagnostik
- die Entwicklungsförderung des Kindes
- die Begleitung und Beratung der Familie
- die Unterstützung bei der Eingliederung und Integration des Kindes in die soziale Umgebung (z.B. Kindertagesstätte)
- die Koordination der interdisziplinären Zusammenarbeit aller an der Förderung beteiligten Personen und Institutionen.
Frühförderung unterstützt die Entwicklung der körperlichen, kognitiven, kommunikativen, emotionalen, psychosozialen und lebenspraktischen Fähigkeiten des Kindes mit visueller Sinnesbehinderung.