Medienzentrum
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Der sonderpädagogische Förderbedarf blinder oder sehbehinderter Schülerinnen oder Schüler kann nach Maßgabe der Hessischen Schulgesetzes auch in einem gemeinsamen Unterricht an der Regelschule erfüllt werden. Das Land Hessen stellt für die Versorgung dieser Schülerinnen und Schüler mit blinden- oder sehbehindertenspezifische Lernmitteln vier Planstellen und einen jährlichen Lernmitteletat von 5.000 EUR bereit. Der Landeswohlfahrtsverband stellt die räumliche Ausstattung und die Sachausstattung an der Johann-Peter-Schäfer-Schule. Die LernmittelIm Bestand sind:
Der ServiceDas Medienzentrum
Die Entleihe geschieht per Versand oder durch Übergabe an die Lehrkraft und ist für die jeweilige Schule gebührenfrei.
InnovationenIn der sich rasch wandelnden, technologiebestimmten Kommunikationswelt steht das Medienzentrum in regelmäßigem fachlichen Austausch mit anderen Medienzentren in der Bundesrepublik. Über die Grenzen der Bundesländer hinweg werden Arbeitsteilungen und Übertragungsstandards verabredet, werden neue Standards und neue Technologien erprobt und in ihrer Tauglichkeit erörtert. Über den Hessischen Bildungsserver ist eine Internet-Datenbank geschaffen worden, die die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den Medienzentren beschleunigt und intensiviert. Dazu werden Datenbestände der Medienzentren zur Zeit importiert.
Bestell- oder ÜbertragungsanfagenLehrkräfte im gemeinsamen Unterricht mit Sehgeschädigten können mittels des hier herunterladbaren Formblattes Bestell- oder Übertragungsanfragen per FAX (06031/608-499) oder Post an das Medienzentrum Friedberg richten. Die Übertragungsarbeit und die Auswahl von Schulbüchern an verschiedenen Schulen werden möglichst koordiniert, so dass wirtschaftliche Gesichtpunkte Berücksichtigung finden können. |
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